Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen und Versicherungen mit gezielten Ermittlungen und Abklärungen – von Personensicherheitsüberprüfungen und Betrugsaufklärung über die Durchsetzung schwer eintreibbarer Forderungen und die Rückführung von Leasinggütern bis hin zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug und internem Fehlverhalten. Unser Fokus liegt stets auf der Minimierung von Schäden.
Leistungsbereiche:
Personensicherheitsüberprüfungen
Personensicherheitsüberprüfung
Betrugsaufklärung
Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch
Diebstahl und Betrug durch Mitarbeitende
Wirtschaftsbetrug
Forderungsmanagement
Schwer einbringliche Forderungen
Asset Search
Spionage
Lauschabwehr
Konkurrenzverbot

Leumundsabklärungen

Leumundsabklärungen haben zum Ziel, von einer Person gemachte Angaben zu überprüfen. Durch das Zusammentragen von öffentlich zugänglichen Informationen lassen sich dadurch potentielle Risiken frühzeitig erkennen, die von der einer Person ausgehen könnten. Zum Beispiel, wenn Sie mit einer Person in eine längerfristige Geschäftsbeziehung treten und diesbezüglich negative Überraschungen vermeiden möchten.

Auch für die Besetzung von Schlüsselstellen in Ihrem Unternehmen kann eine Leumundsabklärung einen wertvollen Beitrag im Entscheidprozess leisten – und zusätzliche Sicherheit bieten. Sie reduzieren massgeblich Risiken, die von Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern aufgrund mangelnder Integrität oder destabilisierender Lebensumstände ausgehen. Negatives Verhalten oder fragwürdige Privataktivitäten werden frühzeitig erkannt. Solche Risiken sind für Laien kaum oder nur ungenügend erkennbar – kann für Ihr Unternehmen jedoch massive finanzielle Folgen haben und die Reputation nachhaltig schädigen. Mit einer sorgfältigen Auswahl von Mitarbeitern und Geschäftspartnern verringern Sie darüber hinaus das Haftungsrisiko des Managements.

 

Die Überprüfung beinhaltet folgende Abklärungen, die je nach Fall alternativ oder kumulativ durchgeführt werden:

  • ID- und Pass-Überprüfung
  • Wohnsitzüberprüfung
  • Betreibungsregisterauszug
  • Strafregisterauszug
  • Höchste Ausbildung
  • Letzter Arbeitgeber
  • Weitere Ausbildungen und Diplome
  • Arbeitgeberbestätigungen (5 Jahre)
  • Medien inkl. Social Media
  • Sanktionslisten
  • Offshore Leaks-Datenbanken
  • Firmenverflechtungen
  • Sicherheitsinterview in Zürich
  • Sicherheitsinterview weltweit
  • Referenzauskünfte
  • Arbeitsbewilligung
  • Polis-Auszug
  • Umfeldabklärungen
  • Integritätstest
  • Assessment-Center

Willigt die zu überprüfende Person der Leumundsabklärung zu, können weitergehende Ermittlungen durchgeführt werden – bis hin zu einem Integritätstest. Hierzu arbeiten wir eng mit qualifizierten Psychologen zusammen, die auf Wunsch ein Assessment der zu überprüfenden Person durchführen. Durch die zur Verfügung gestellte Daten lässt sich so ein individuelles Risikoprofil erstellen.

 

Das spricht für uns

Langjährige Expertise: Mit uns setzen Sie auf ein Team aus Ermittlern und Rechtsanwälten, die auf über 15 Jahre erfolgreiche Ermittlungstätigkeit zurückblicken können.

Online-Kompetenz: Neben der traditionellen Ermittlungstätigkeit, wie das Durchführen von Observationen und der klassischen Informationsbeschaffung, haben wir uns auf die immer wichtiger werdende Recherche im Internet spezialisiert. Jede Person, die sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. Mit entsprechenden Computerprogrammen und auf digitale Informationsbeschaffung ausgerichtete Prozesse sind wir in der Lage, diese digitalen Fussspuren aufzudecken und auszuwerten.

Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.

 

Ihre nächsten Schritte

Gern klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage. Anschliessend erörtern wir das optimale, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen.

 

Rechtlicher Hintergrund

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Personensicherheitsüberprüfung

Ziele der PSÜ:

  • Minimierung von Risiken wie Imageschäden und finanziellen Verlusten durch unzuverlässige Mitarbeitende.

Bestandteile der PSÜ:

  • Verifizierung der Identität und des Lebenslaufs.
  • Einholung von Strafregisterauszügen.
  • Finanzielle Überprüfungen (z. B. Schulden, Insolvenz).
  • Prüfung von Verbindungen zu extremistischen oder kriminellen Organisationen.
  • Durchführung von Interviews und Referenzprüfungen.

 

Das spricht für uns

Langjährige Expertise: 

Eine unserer Partnerfirmen verfügt über umfassendes Know-how im Bereich der Personensicherheitsüberprüfung. Sie hat über zehn Jahre hinweg sämtliche PSÜs für ein systemrelevantes Unternehmen durchgeführt. Dabei entstand ein erfahrenes Befragerteam aus Anwälten, Staatsanwälten, hochrangigen Polizeiexperten, einem Psychologen und Ermittlern. Auf dieses Netzwerk kann jederzeit beratend oder operativ zurückgegriffen werden.

Online-Kompetenz: Neben der traditionellen Ermittlungstätigkeit, wie das Durchführen von Observationen und der klassischen Informationsbeschaffung, haben wir uns auf die immer wichtiger werdende Recherche im Internet spezialisiert. Eine gründliche Vorabklärung bildet die Basis für jede Personensicherheitsüberprüfung.

Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.

Ihre nächsten Schritte

Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.

Rufen Sie uns unverbindlich an
+41 44 451 55 55

oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, wir kommen zeitnah auf Sie zurück.

Konkurrenzverbot

Einer Ihrer Mitarbeiter hat ein Konkurrenzverbot unterzeichnet und Sie haben die Befürchtung, dass er dagegen verstösst? Dann können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. Für eine erfolgreiche Verteidigung Ihrer Interessen vor Gericht, benötigen Sie gerichtsverwertbare Beweise. Unsere erfahrenen Ermittler unterstützen Sie beim Sicherstellen dieser Beweise. Zudem beraten unsere internen Rechtsanwälte Sie bei Bedarf juristisch, damit Sie Ihre Prozesschancen richtig einschätzen können.

Die jeweilige Vorgehensweise hängt letztendlich vom Einzelfall ab. Gängige Methoden sind:

Das spricht für uns

Langjährige Expertise: Mit uns setzen Sie auf ein Team aus Ermittlern und Rechtsanwälten, die auf über 15 Jahre erfolgreiche Ermittlungstätigkeit zurückblicken können.

Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.

Rechtssicherheit: Wir unterhalten einen eigenen Rechtsdienst, um die Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse zu gewährleisten.

Dadurch erhalten Sie stets vor Gericht und Behörden verwertbare Fakten, die Ihre Prozesschancen signifikant zu verbessern.

 

Ihre nächsten Schritte

Gern klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage. Anschliessend erörtern wir das optimale, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen.

 

Rechtlicher Hintergrund

In der Schweiz ist das Konkurrenzverbot im Obligationenrecht (OR) geregelt. Gemäss Art. 440 Abs. 1 OR kann sich der handlungsfähige Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses jeder konkurrenzierenden Tätigkeit zu enthalten, insbesondere weder auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben, das mit dem des Arbeitgebers in Wettbewerb steht, noch in einem solchen Geschäft tätig zu sein oder sich daran zu beteiligen. Das Verbot ist nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen, so dass eine unbillige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist. Es darf nur unter besonderen Umständen drei Jahr überschreiten (Art. 340a Abs. 1 OR).

Übertritt der Arbeitnehmer das Konkurrenzverbot, so hat er den dem Arbeitgeber erwachsenen Schaden zu ersetzen. Ist bei Übertretung des Verbotes eine Konventionalstrafe geschuldet und nichts anderes verabredet, so kann sich der Arbeitnehmer durch deren Leistung vom Verbot befreien; er bleibt jedoch für weiteren Schaden ersatzpflichtig (Art. 340b Abs. 1 & 2 OR).

Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch

Die Detekt AG ist darauf spezialisiert, kurzfristig Vor-Ort-Einsätze oder Observationen zu planen und durchzuführen. Unser Team besteht aus erfahrenen Agenten mit tausenden Stunden Beobachtungspraxis. Wir garantieren höchste Diskretion, und unsere Berichte werden stets von einem internen Rechtsanwalt geprüft.

Gemeinsam mit unseren ausländischen Partnern decken wir die Kundenbedürfnisse auch international ab.

Das spricht für uns

Unsere Agenten sind äusserst erfahren. Die Preise sind kompetitiv und wir starten ab Zürich, Zug, Luzern, Aargau oder Winterthur. Die Berichte sind von einem Anwalt überarbeitet und gerichtskonform.

Ihre nächsten Schritte

Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.

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Diebstahl und Betrug durch Mitarbeitende

Sie befürchten, dass Ihr Unternehmen Opfer eines Diebstahls oder eines Betrugs wurde oder verfügen bereits über die konkrete Kenntnis? Unsere Rechtsanwälte und Ermittler unterstützen Sie umfassend – auch bei der Beschaffung von gerichtsverwertbaren Beweisen.

Unser Vorgehen ist so individuell wie die Art des Diebstahls oder Betrugs. Gerne erläutern wir Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch unsere Methoden und die möglichen Lösungsansätze.

Das spricht für uns

Langjährige Expertise: Mit uns vertrauen Sie auf ein erfahrenes Team aus Ermittlern und Rechtsanwälten mit über 30 Jahren erfolgreicher Tätigkeit. Durch technische Expertise und strategisches Geschick beschaffen wir die Informationen, die Sie benötigen, um Schäden effektiv zu begrenzen.

Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.

Rechtssicherheit: Wir unterhalten einen eigenen Rechtsdienst, um die Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse zu gewährleisten.

Sie erhalten verwertbare Fakten, die Ihre Prozesschancen signifikant verbessern.

Ihre nächsten Schritte

Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.

Rufen Sie uns unverbindlich an
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Wirtschaftsbetrug

Niemand ist vor Wirtschaftsbetrug sicher. Handelt es sich tatsächlich um Betrug oder um eine Form von Misswirtschaft? Um eine fundierte Einschätzung zu treffen, müssen wir die Angelegenheit detailliert analysieren. Darauf basierend lässt sich ein passender Ansatz entwickeln, um den Schaden bestmöglich zu begrenzen.

In Fällen von Wirtschaftsbetrug bietet sich die Mandatierung eines privaten Ermittlers regelmässig aus verschiedenen Gründen an.

 

Das spricht für uns

Langjährige Expertise: Wir arbeiten zielgerichtet und lösungsorientiert. Dabei behalten Sie stets die Kontrolle über die Ermittlung, werden aktiv in den Prozess eingebunden und kontinuierlich informiert. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Ermittlungsprozess zu unterbrechen oder zu beenden.

Beste Vernetzung: Dank unseres langjährigen Engagements in nationaler und internationaler Ermittlungstätigkeit und als Mitglied diverser internationaler Verbände sind wir weltweit bestens vernetzt und können innerhalb kürzester Zeit im In- und Ausland aktiv werden ohne langwierige Rechtshilfebegehren.

 

Ihre nächsten Schritte

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Konkurrenzverbot

Einer Ihrer Mitarbeiter hat ein Konkurrenzverbot unterzeichnet und Sie haben die Befürchtung, dass er dagegen verstösst? Dann können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. Für eine erfolgreiche Verteidigung Ihrer Interessen vor Gericht, benötigen Sie gerichtsverwertbare Beweise. Unsere erfahrenen Ermittler unterstützen Sie beim Sicherstellen dieser Beweise. Zudem beraten unsere internen Rechtsanwälte Sie bei Bedarf juristisch, damit Sie Ihre Prozesschancen richtig einschätzen können.

Die jeweilige Vorgehensweise hängt letztendlich vom Einzelfall ab. Gängige Methoden sind:

Das spricht für uns

Langjährige Expertise: Mit uns setzen Sie auf ein Team aus Ermittlern und Rechtsanwälten, die auf über 15 Jahre erfolgreiche Ermittlungstätigkeit zurückblicken können.

Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.

Rechtssicherheit: Wir unterhalten einen eigenen Rechtsdienst, um die Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse zu gewährleisten.

Dadurch erhalten Sie stets vor Gericht und Behörden verwertbare Fakten, die Ihre Prozesschancen signifikant zu verbessern.

 

Ihre nächsten Schritte

Gern klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage. Anschliessend erörtern wir das optimale, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen.

 

Rechtlicher Hintergrund

In der Schweiz ist das Konkurrenzverbot im Obligationenrecht (OR) geregelt. Gemäss Art. 440 Abs. 1 OR kann sich der handlungsfähige Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses jeder konkurrenzierenden Tätigkeit zu enthalten, insbesondere weder auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben, das mit dem des Arbeitgebers in Wettbewerb steht, noch in einem solchen Geschäft tätig zu sein oder sich daran zu beteiligen. Das Verbot ist nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen, so dass eine unbillige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist. Es darf nur unter besonderen Umständen drei Jahr überschreiten (Art. 340a Abs. 1 OR).

Übertritt der Arbeitnehmer das Konkurrenzverbot, so hat er den dem Arbeitgeber erwachsenen Schaden zu ersetzen. Ist bei Übertretung des Verbotes eine Konventionalstrafe geschuldet und nichts anderes verabredet, so kann sich der Arbeitnehmer durch deren Leistung vom Verbot befreien; er bleibt jedoch für weiteren Schaden ersatzpflichtig (Art. 340b Abs. 1 & 2 OR).

Die Vielfalt schwer einbringlicher Forderungen kennt keine Grenzen – ebenso wenig die Lösungsansätze. Seit über 30 Jahren setzt Philip Ryffel seine Expertise erfolgreich für die Durchsetzung anspruchsvoller Forderungen ein, sowohl in der Schweiz als auch international. Kreditkartenanbieter, Leasingbanken, Unternehmen und Privatanleger vertrauen auf seine Verhandlungsstärke.

Neben Erfolgen in der Schweiz konnte er auch in komplexen internationalen Verfahren, etwa vor Gerichten in Süditalien, Syrien, Irak und Neuseeland, bedeutende Resultate erzielen.

Unser oberstes Ziel bleibt jedoch, pragmatische Lösungen zu finden, bevor es zu kostspieligen Gerichtsverfahren kommt. Dabei gilt stets unsere Maxime: Schadensminimierung und keine unnötigen Investitionen in aussichtslose Forderungen.

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Asset Search

Ihr Schuldner fährt Porsche oder Sie haben andere Hinweise, die auf eine mögliche Rückzahlung Ihrer Forderung hindeuten? Wir analysieren die Hintergründe, klären die Struktur und Organisation Ihres Schuldners und ermitteln, ob er über nicht deklarierte Vermögenswerte verfügt. Das weitere Vorgehen wird dann gezielt auf Basis der ermittelten Fakten abgestimmt.

Das spricht für uns

Langjährige Expertise:Mit über 30 Jahren Erfahrung verstehen wir die Denk- und Verhaltensweisen von Schuldnern und sind mit ihren typischen Taktiken bestens vertraut.

 

Ihre nächsten Schritte

Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.

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Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch

Unsere langjährige Kompetenz bei Ermittlungen und Observationen setzen wir auch bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch im Bereich des Privat- und Sozialversicherungsrechts ein – insbesondere als „Sozialdetektive“ für IV-Stellen (BVM).

In Kenntnis der aktuellen Rechtslage werden belastende und entlastende Fakten gesammelt und in einer gerichtsverwertbaren Dokumentation zusammengestellt. Gemeinsam mit unseren ausländischen Partnern decken wir die Kundenbedürfnisse auch international ab.

Das spricht für uns

 

Ihre nächsten Schritte

Gern klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage. Anschliessend erörtern wir das optimale, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen.

 

Rechtlicher Hintergrund

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Lauschabwehr

Die erste Frage bei der Lauschabwehr lautet stets: Wer könnte der potenzielle Angreifer sein? Handelt es sich um Privatpersonen oder einfachere Ermittlungsfirmen, können bereits grundlegende Untersuchungen wertvolle Hinweise liefern. Dabei sollten auch Fahrzeuge sowie technische Geräte wie Mobiltelefone und Computer überprüft werden. Liegt der Verdacht jedoch auf einem professionelleren oder höher spezialisierten Angreifer, empfehlen wir die Hinzuziehung entsprechender Experten.

 

Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.

Ihre nächsten Schritte

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Konkurrenzverbot

Mitarbeiter, die eine Schattenfirma gründen oder Betriebsgeheimnisse an die Konkurrenz weitergeben, können erheblichen Schaden verursachen. Um dem vorzubeugen und mögliche Schäden zu minimieren, ist es entscheidend, die geplanten Schritte der Täterschaft genau zu kennen.

Die jeweilige Vorgehensweise hängt letztendlich vom Einzelfall ab. Gängige Methoden sind:

Das spricht für uns

Langjährige Expertise: In den vergangenen 30 Jahren haben wir zahlreiche Fälle im Bereich des Konkurrenzverbots erfolgreich bearbeitet. Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten und wissen, wo potenzielle Stolpersteine liegen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und vermeiden Sie unnötige Gerichtskosten.

Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.

Rechtssicherheit: Wir unterhalten einen eigenen Rechtsdienst, um die Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse zu gewährleisten.
Dadurch erhalten Sie stets vor Gericht und Behörden verwertbare Fakten, die Ihre Prozesschancen signifikant verbessern.

Ihre nächsten Schritte

Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.

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