Leumundsabklärungen
Leumundsabklärungen haben zum Ziel, von einer Person gemachte Angaben zu überprüfen. Durch das Zusammentragen von öffentlich zugänglichen Informationen lassen sich dadurch potentielle Risiken frühzeitig erkennen, die von der einer Person ausgehen könnten. Zum Beispiel, wenn Sie mit einer Person in eine längerfristige Geschäftsbeziehung treten und diesbezüglich negative Überraschungen vermeiden möchten.
Auch für die Besetzung von Schlüsselstellen in Ihrem Unternehmen kann eine Leumundsabklärung einen wertvollen Beitrag im Entscheidprozess leisten – und zusätzliche Sicherheit bieten. Sie reduzieren massgeblich Risiken, die von Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern aufgrund mangelnder Integrität oder destabilisierender Lebensumstände ausgehen. Negatives Verhalten oder fragwürdige Privataktivitäten werden frühzeitig erkannt. Solche Risiken sind für Laien kaum oder nur ungenügend erkennbar – kann für Ihr Unternehmen jedoch massive finanzielle Folgen haben und die Reputation nachhaltig schädigen. Mit einer sorgfältigen Auswahl von Mitarbeitern und Geschäftspartnern verringern Sie darüber hinaus das Haftungsrisiko des Managements.
Die Überprüfung beinhaltet folgende Abklärungen, die je nach Fall alternativ oder kumulativ durchgeführt werden:
- ID- und Pass-Überprüfung
- Wohnsitzüberprüfung
- Betreibungsregisterauszug
- Strafregisterauszug
- Höchste Ausbildung
- Letzter Arbeitgeber
- Weitere Ausbildungen und Diplome
- Arbeitgeberbestätigungen (5 Jahre)
- Medien inkl. Social Media
- Sanktionslisten
- Offshore Leaks-Datenbanken
- Firmenverflechtungen
- Sicherheitsinterview in Zürich
- Sicherheitsinterview weltweit
- Referenzauskünfte
- Arbeitsbewilligung
- Polis-Auszug
- Umfeldabklärungen
- Integritätstest
- Assessment-Center
Willigt die zu überprüfende Person der Leumundsabklärung zu, können weitergehende Ermittlungen durchgeführt werden – bis hin zu einem Integritätstest. Hierzu arbeiten wir eng mit qualifizierten Psychologen zusammen, die auf Wunsch ein Assessment der zu überprüfenden Person durchführen. Durch die zur Verfügung gestellte Daten lässt sich so ein individuelles Risikoprofil erstellen.
Das spricht für uns
Langjährige Expertise: Mit uns setzen Sie auf ein Team aus Ermittlern und Rechtsanwälten, die auf über 15 Jahre erfolgreiche Ermittlungstätigkeit zurückblicken können.
Online-Kompetenz: Neben der traditionellen Ermittlungstätigkeit, wie das Durchführen von Observationen und der klassischen Informationsbeschaffung, haben wir uns auf die immer wichtiger werdende Recherche im Internet spezialisiert. Jede Person, die sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. Mit entsprechenden Computerprogrammen und auf digitale Informationsbeschaffung ausgerichtete Prozesse sind wir in der Lage, diese digitalen Fussspuren aufzudecken und auszuwerten.
Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.
Ihre nächsten Schritte
Gern klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage. Anschliessend erörtern wir das optimale, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen.
Rechtlicher Hintergrund
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.
Personensicherheitsüberprüfung
Ziele der PSÜ:
- Minimierung von Risiken wie Imageschäden und finanziellen Verlusten durch unzuverlässige Mitarbeitende.
Bestandteile der PSÜ:
- Verifizierung der Identität und des Lebenslaufs.
- Einholung von Strafregisterauszügen.
- Finanzielle Überprüfungen (z. B. Schulden, Insolvenz).
- Prüfung von Verbindungen zu extremistischen oder kriminellen Organisationen.
- Durchführung von Interviews und Referenzprüfungen.
Das spricht für uns
Langjährige Expertise:
Eine unserer Partnerfirmen verfügt über umfassendes Know-how im Bereich der Personensicherheitsüberprüfung. Sie hat über zehn Jahre hinweg sämtliche PSÜs für ein systemrelevantes Unternehmen durchgeführt. Dabei entstand ein erfahrenes Befragerteam aus Anwälten, Staatsanwälten, hochrangigen Polizeiexperten, einem Psychologen und Ermittlern. Auf dieses Netzwerk kann jederzeit beratend oder operativ zurückgegriffen werden.
Online-Kompetenz: Neben der traditionellen Ermittlungstätigkeit, wie das Durchführen von Observationen und der klassischen Informationsbeschaffung, haben wir uns auf die immer wichtiger werdende Recherche im Internet spezialisiert. Eine gründliche Vorabklärung bildet die Basis für jede Personensicherheitsüberprüfung.
Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.
Ihre nächsten Schritte
Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.
Rufen Sie uns unverbindlich an
+41 44 451 55 55
oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, wir kommen zeitnah auf Sie zurück.
Konkurrenzverbot
Einer Ihrer Mitarbeiter hat ein Konkurrenzverbot unterzeichnet und Sie haben die Befürchtung, dass er dagegen verstösst? Dann können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. Für eine erfolgreiche Verteidigung Ihrer Interessen vor Gericht, benötigen Sie gerichtsverwertbare Beweise. Unsere erfahrenen Ermittler unterstützen Sie beim Sicherstellen dieser Beweise. Zudem beraten unsere internen Rechtsanwälte Sie bei Bedarf juristisch, damit Sie Ihre Prozesschancen richtig einschätzen können.
Die jeweilige Vorgehensweise hängt letztendlich vom Einzelfall ab. Gängige Methoden sind:
Das spricht für uns
Langjährige Expertise: Mit uns setzen Sie auf ein Team aus Ermittlern und Rechtsanwälten, die auf über 15 Jahre erfolgreiche Ermittlungstätigkeit zurückblicken können.
Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.
Rechtssicherheit: Wir unterhalten einen eigenen Rechtsdienst, um die Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse zu gewährleisten.
Dadurch erhalten Sie stets vor Gericht und Behörden verwertbare Fakten, die Ihre Prozesschancen signifikant zu verbessern.
Ihre nächsten Schritte
Gern klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage. Anschliessend erörtern wir das optimale, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen.
Rechtlicher Hintergrund
In der Schweiz ist das Konkurrenzverbot im Obligationenrecht (OR) geregelt. Gemäss Art. 440 Abs. 1 OR kann sich der handlungsfähige Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses jeder konkurrenzierenden Tätigkeit zu enthalten, insbesondere weder auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben, das mit dem des Arbeitgebers in Wettbewerb steht, noch in einem solchen Geschäft tätig zu sein oder sich daran zu beteiligen. Das Verbot ist nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen, so dass eine unbillige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist. Es darf nur unter besonderen Umständen drei Jahr überschreiten (Art. 340a Abs. 1 OR).
Übertritt der Arbeitnehmer das Konkurrenzverbot, so hat er den dem Arbeitgeber erwachsenen Schaden zu ersetzen. Ist bei Übertretung des Verbotes eine Konventionalstrafe geschuldet und nichts anderes verabredet, so kann sich der Arbeitnehmer durch deren Leistung vom Verbot befreien; er bleibt jedoch für weiteren Schaden ersatzpflichtig (Art. 340b Abs. 1 & 2 OR).
Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch
Die Detekt AG ist darauf spezialisiert, kurzfristig Vor-Ort-Einsätze oder Observationen zu planen und durchzuführen. Unser Team besteht aus erfahrenen Agenten mit tausenden Stunden Beobachtungspraxis. Wir garantieren höchste Diskretion, und unsere Berichte werden stets von einem internen Rechtsanwalt geprüft.
Gemeinsam mit unseren ausländischen Partnern decken wir die Kundenbedürfnisse auch international ab.
Das spricht für uns
Unsere Agenten sind äusserst erfahren. Die Preise sind kompetitiv und wir starten ab Zürich, Zug, Luzern, Aargau oder Winterthur. Die Berichte sind von einem Anwalt überarbeitet und gerichtskonform.
- Wir unterhalten einen eigenen Rechtsdienst, um die Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse zu gewährleisten.
- Beschaffung entsprechender und vor Gericht verwertbarer Beweise.
- Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, auch unkonventionelle Lösungswege zu verfolgen und nicht zuletzt wird durch die Mandatierung eines privaten Ermittlers sichergestellt, dass Ihrem Fall die nötige Beachtung geschenkt und zeitnah agiert wird. Insbesondere bei unbekannter Täterschaft können Sie leider nicht davon ausgehen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in grösserem Umfang Ermittlungen aufnehmen werden.
- Wir kommen an die Quelle und wissen, wie wir Informationen rechtmässig beschaffen können.
- So können Ihnen private Ermittler eine Diskretion zusichern, die Polizei- und Justizbehörden weder können noch dürfen. Private Ermittler können im Hintergrund Vorabklärungen treffen und gerichtsverwertbare Beweismittel sichern, ohne dass die Geschäftstätigkeit des Unternehmens eingeschränkt wird bzw. ohne dass die Ermittlungstätigkeit publik wird.
Ihre nächsten Schritte
Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.
Rufen Sie uns unverbindlich an
+41 44 451 55 55
oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, wir kommen zeitnah auf Sie zurück.
Diebstahl und Betrug durch Mitarbeitende
Sie befürchten, dass Ihr Unternehmen Opfer eines Diebstahls oder eines Betrugs wurde oder verfügen bereits über die konkrete Kenntnis? Unsere Rechtsanwälte und Ermittler unterstützen Sie umfassend – auch bei der Beschaffung von gerichtsverwertbaren Beweisen.
Unser Vorgehen ist so individuell wie die Art des Diebstahls oder Betrugs. Gerne erläutern wir Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch unsere Methoden und die möglichen Lösungsansätze.
Das spricht für uns
Langjährige Expertise: Mit uns vertrauen Sie auf ein erfahrenes Team aus Ermittlern und Rechtsanwälten mit über 30 Jahren erfolgreicher Tätigkeit. Durch technische Expertise und strategisches Geschick beschaffen wir die Informationen, die Sie benötigen, um Schäden effektiv zu begrenzen.
Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.
Rechtssicherheit: Wir unterhalten einen eigenen Rechtsdienst, um die Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse zu gewährleisten.
Sie erhalten verwertbare Fakten, die Ihre Prozesschancen signifikant verbessern.
Ihre nächsten Schritte
Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.
Rufen Sie uns unverbindlich an
+41 44 451 55 55
oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, wir kommen zeitnah auf Sie zurück.
Wirtschaftsbetrug
Niemand ist vor Wirtschaftsbetrug sicher. Handelt es sich tatsächlich um Betrug oder um eine Form von Misswirtschaft? Um eine fundierte Einschätzung zu treffen, müssen wir die Angelegenheit detailliert analysieren. Darauf basierend lässt sich ein passender Ansatz entwickeln, um den Schaden bestmöglich zu begrenzen.
In Fällen von Wirtschaftsbetrug bietet sich die Mandatierung eines privaten Ermittlers regelmässig aus verschiedenen Gründen an.
- So können Ihnen private Ermittler eine Diskretion zusichern, die Polizei- und Justizbehörden weder können noch dürfen. Private Ermittler können im Hintergrund Vorabklärungen treffen und gerichtsverwertbare Beweismittel sichern, ohne dass die Geschäftstätigkeit des Unternehmens eingeschränkt wird bzw. ohne dass die Ermittlungstätigkeit publik wird.
- Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, auch unkonventionelle Lösungswege zu verfolgen und nicht zuletzt wird durch die Mandatierung eines privaten Ermittlers sichergestellt, dass Ihrem Fall die nötige Beachtung geschenkt und zeitnah agiert wird. Insbesondere bei unbekannter Täterschaft können Sie leider nicht davon ausgehen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in grösserem Umfang Ermittlungen aufnehmen werden.
Das spricht für uns
Langjährige Expertise: Wir arbeiten zielgerichtet und lösungsorientiert. Dabei behalten Sie stets die Kontrolle über die Ermittlung, werden aktiv in den Prozess eingebunden und kontinuierlich informiert. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Ermittlungsprozess zu unterbrechen oder zu beenden.
Beste Vernetzung: Dank unseres langjährigen Engagements in nationaler und internationaler Ermittlungstätigkeit und als Mitglied diverser internationaler Verbände sind wir weltweit bestens vernetzt und können innerhalb kürzester Zeit im In- und Ausland aktiv werden ohne langwierige Rechtshilfebegehren.
Ihre nächsten Schritte
Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.
Rufen Sie uns unverbindlich an
+41 44 451 55 55
oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, wir kommen zeitnah auf Sie zurück.
Konkurrenzverbot
Einer Ihrer Mitarbeiter hat ein Konkurrenzverbot unterzeichnet und Sie haben die Befürchtung, dass er dagegen verstösst? Dann können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. Für eine erfolgreiche Verteidigung Ihrer Interessen vor Gericht, benötigen Sie gerichtsverwertbare Beweise. Unsere erfahrenen Ermittler unterstützen Sie beim Sicherstellen dieser Beweise. Zudem beraten unsere internen Rechtsanwälte Sie bei Bedarf juristisch, damit Sie Ihre Prozesschancen richtig einschätzen können.
Die jeweilige Vorgehensweise hängt letztendlich vom Einzelfall ab. Gängige Methoden sind:
Das spricht für uns
Langjährige Expertise: Mit uns setzen Sie auf ein Team aus Ermittlern und Rechtsanwälten, die auf über 15 Jahre erfolgreiche Ermittlungstätigkeit zurückblicken können.
Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.
Rechtssicherheit: Wir unterhalten einen eigenen Rechtsdienst, um die Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse zu gewährleisten.
Dadurch erhalten Sie stets vor Gericht und Behörden verwertbare Fakten, die Ihre Prozesschancen signifikant zu verbessern.
Ihre nächsten Schritte
Gern klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage. Anschliessend erörtern wir das optimale, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen.
Rechtlicher Hintergrund
In der Schweiz ist das Konkurrenzverbot im Obligationenrecht (OR) geregelt. Gemäss Art. 440 Abs. 1 OR kann sich der handlungsfähige Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses jeder konkurrenzierenden Tätigkeit zu enthalten, insbesondere weder auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben, das mit dem des Arbeitgebers in Wettbewerb steht, noch in einem solchen Geschäft tätig zu sein oder sich daran zu beteiligen. Das Verbot ist nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen, so dass eine unbillige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist. Es darf nur unter besonderen Umständen drei Jahr überschreiten (Art. 340a Abs. 1 OR).
Übertritt der Arbeitnehmer das Konkurrenzverbot, so hat er den dem Arbeitgeber erwachsenen Schaden zu ersetzen. Ist bei Übertretung des Verbotes eine Konventionalstrafe geschuldet und nichts anderes verabredet, so kann sich der Arbeitnehmer durch deren Leistung vom Verbot befreien; er bleibt jedoch für weiteren Schaden ersatzpflichtig (Art. 340b Abs. 1 & 2 OR).
Die Vielfalt schwer einbringlicher Forderungen kennt keine Grenzen – ebenso wenig die Lösungsansätze. Seit über 30 Jahren setzt Philip Ryffel seine Expertise erfolgreich für die Durchsetzung anspruchsvoller Forderungen ein, sowohl in der Schweiz als auch international. Kreditkartenanbieter, Leasingbanken, Unternehmen und Privatanleger vertrauen auf seine Verhandlungsstärke.
Neben Erfolgen in der Schweiz konnte er auch in komplexen internationalen Verfahren, etwa vor Gerichten in Süditalien, Syrien, Irak und Neuseeland, bedeutende Resultate erzielen.
Unser oberstes Ziel bleibt jedoch, pragmatische Lösungen zu finden, bevor es zu kostspieligen Gerichtsverfahren kommt. Dabei gilt stets unsere Maxime: Schadensminimierung und keine unnötigen Investitionen in aussichtslose Forderungen.
Ihre nächsten Schritte
Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.
Rufen Sie uns unverbindlich an
+41 44 451 55 55
oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, wir kommen zeitnah auf Sie zurück.
Asset Search
Ihr Schuldner fährt Porsche oder Sie haben andere Hinweise, die auf eine mögliche Rückzahlung Ihrer Forderung hindeuten? Wir analysieren die Hintergründe, klären die Struktur und Organisation Ihres Schuldners und ermitteln, ob er über nicht deklarierte Vermögenswerte verfügt. Das weitere Vorgehen wird dann gezielt auf Basis der ermittelten Fakten abgestimmt.
Das spricht für uns
Langjährige Expertise:Mit über 30 Jahren Erfahrung verstehen wir die Denk- und Verhaltensweisen von Schuldnern und sind mit ihren typischen Taktiken bestens vertraut.
Ihre nächsten Schritte
Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.
Rufen Sie uns unverbindlich an
+41 44 451 55 55
oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, wir kommen zeitnah auf Sie zurück.
Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch
Unsere langjährige Kompetenz bei Ermittlungen und Observationen setzen wir auch bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch im Bereich des Privat- und Sozialversicherungsrechts ein – insbesondere als „Sozialdetektive“ für IV-Stellen (BVM).
In Kenntnis der aktuellen Rechtslage werden belastende und entlastende Fakten gesammelt und in einer gerichtsverwertbaren Dokumentation zusammengestellt. Gemeinsam mit unseren ausländischen Partnern decken wir die Kundenbedürfnisse auch international ab.
Das spricht für uns
Ihre nächsten Schritte
Gern klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage. Anschliessend erörtern wir das optimale, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen.
Rechtlicher Hintergrund
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.
Lauschabwehr
Die erste Frage bei der Lauschabwehr lautet stets: Wer könnte der potenzielle Angreifer sein? Handelt es sich um Privatpersonen oder einfachere Ermittlungsfirmen, können bereits grundlegende Untersuchungen wertvolle Hinweise liefern. Dabei sollten auch Fahrzeuge sowie technische Geräte wie Mobiltelefone und Computer überprüft werden. Liegt der Verdacht jedoch auf einem professionelleren oder höher spezialisierten Angreifer, empfehlen wir die Hinzuziehung entsprechender Experten.
Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.
Ihre nächsten Schritte
Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.
Rufen Sie uns unverbindlich an
+41 44 451 55 55
oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, wir kommen zeitnah auf Sie zurück.
Konkurrenzverbot
Mitarbeiter, die eine Schattenfirma gründen oder Betriebsgeheimnisse an die Konkurrenz weitergeben, können erheblichen Schaden verursachen. Um dem vorzubeugen und mögliche Schäden zu minimieren, ist es entscheidend, die geplanten Schritte der Täterschaft genau zu kennen.
Die jeweilige Vorgehensweise hängt letztendlich vom Einzelfall ab. Gängige Methoden sind:
- Wir observieren den Mitarbeiter
- Wir sammeln Hintergrundinformationen
- Wir führen Vor-Ort-Visiten und Befragungen durch
Das spricht für uns
Langjährige Expertise: In den vergangenen 30 Jahren haben wir zahlreiche Fälle im Bereich des Konkurrenzverbots erfolgreich bearbeitet. Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten und wissen, wo potenzielle Stolpersteine liegen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und vermeiden Sie unnötige Gerichtskosten.
Diskretion: Uns ist die Notwendigkeit einer sensiblen Handhabung der Vorgänge in Ihrer derzeitigen Situation bewusst. Bei uns können Sie sich stets auf Integrität und höchste Diskretion verlassen.
Rechtssicherheit: Wir unterhalten einen eigenen Rechtsdienst, um die Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse zu gewährleisten.
Dadurch erhalten Sie stets vor Gericht und Behörden verwertbare Fakten, die Ihre Prozesschancen signifikant verbessern.
Ihre nächsten Schritte
Gerne klären wir in einem Erstgespräch die Ausgangslage.
Rufen Sie uns unverbindlich an
+41 44 451 55 55
oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, wir kommen zeitnah auf Sie zurück.