Straftaten
Leider kommt es immer wieder vor, dass Opfer von Strafhandlungen von den Strafuntersuchungsbehörden nicht gebührend unterstützt werden oder aufgrund fehlender gerichtsverwertbarer Beweise eine Strafuntersuchung nicht eingeleitet oder nicht weiterverfolgt wird.
Auch kann es passieren, dass Personen fälschlicherweise einer Strafhandlung bezichtigt werden, sei dies durch die Strafuntersuchungsbehörden selbst oder sei dies durch eine Person, die eine andere Person willentlich schädigen will. In letzterem Fall macht sich die Person, die vorsätzlich eine Strafuntersuchung gegen eine unschuldige Person in die Wege leitet, wegen Irreführung der Rechtspflege und wegen Verleumdung strafbar.
Damit Sie sich gegen eine falsche Anschuldigung erfolgreich wehren können, benötigen Sie entsprechende gerichtsverwertbare Beweise. Gleiches gilt, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Unabhängig von der konkret im Raum stehenden Straftat unterstützen Sie unsere erfahrenen Ermittler bei der Erhebung von Beweisen, welche Sie in einem Strafverfahren verwerten können. Zur gängigen Vorgehensweise gehört unter Anderem die Ermittlung von Zeugen, die Erhebung und Überprüfung von Sachverhaltsdarstellungen und die Durchführung von Internetrecherchen sowie Hintergrundüberprüfungen.
Wir verfolgen ein in der Branche einzigartiges Konzept, indem unsere Ermittler eng mit den unternehmensinternen Rechtsanwälten zusammenarbeiten. Damit sind wir in der Lage, effizient und zielgerichtet eine auf Ihren Fall massgeschneiderte Strategie zu verfolgen und Ihre Prozesschancen dadurch signifikant zu verbessern.
Gerne klären wir anhand eines Erstgesprächs die Ausgangslage. Gemeinsam erörtern wir anschliessend das optimale und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen.
Wir sind unter der Telefonnummer