Stalking
Unter Stalking versteht man das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um ein einmaliges Ereignis handelt, sondern um wiederholte, dem Stalking zuordenbare Handlungen. Typische Stalking-Handlungen sind nachfolgend beispielhaft aufgelistet, welche häufig auch in einer Kombination vorkommen.
- Wiederholte und häufige Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit
- Grosse Anzahl an Briefen, E-Mails, SMS und andere nicht erwünschte Kommunikation
- Beobachten und Auflauern
- Auskundschaften des Tagesablaufs
- Ausfragen und Kontaktaufnahme über Drittpersonen
- Eindringen in die Wohnräume der betroffenen Person
- Unerwünschtes Zusenden von Geschenken
- Ausspionieren der Online-Aktivitäten der betroffenen Person
In der Schweiz gibt es keinen eigenen Straftatbestand für Stalking. Jedoch kann Stalking eine Vielzahl von Straftatbeständen betreffen, je nach Art des Vorgehens des Stalkers. Typische Straftatbestände sind etwa Nötigung, Drohung, Ehrverletzung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Hausfriedensbruch, Diebstahl und Körperverletzung.
Die Gründe, weshalb eine Person zu einem Stalker wird, sind vielfältig. Regelmässig haben Stalker die Kontrolle über ihr eigenes Verhalten verloren und betroffene Personen können einem Stalker meist nur durch die Einleitung rechtlicher Schritte Einhalt gebieten.
Damit Sie gegen einen Stalker rechtlich vorgehen können, benötigen Sie jedoch entsprechende gerichtsverwertbare Beweise. Ohne solche Beweise führt eine Strafanzeige nur dazu, dass der Stalker genau die Aufmerksamkeit erreicht, die er sich erwünscht, ohne dass sein Verhalten letztlich sanktioniert werden kann. Unsere erfahrenen Ermittler unterstützen Sie bei der Erhebung von Beweisen, welche Sie in einem Strafverfahren verwerten können. Falls Sie den Stalker nicht kennen, unterstützen wir Sie beim Ausfindig machen der Person, welche Sie belästigt. Zudem stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte, falls erforderlich, beratend zur Seite.
Gerne klären wir anhand eines Erstgesprächs die Ausgangslage. Gemeinsam erörtern wir anschliessend das optimale und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen.
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