Kindesunterhalt
Auch wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, haben die Kinder Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen. Zum Unterhalt gehören Nahrung, Unterkunft, Pflege und Erziehung, schulische und berufliche Ausbildung, Freizeit und Sport sowie die Deckung von Risiken wie Krankheit und Unfall. Der Kindesunterhalt wird abhängig vom Betreuungsmodel der Eltern und der finanziellen Möglichkeiten des jeweiligen Elternteils festgesetzt.
Der Kindesunterhalt muss im Zeitpunkt der Trennung festgelegt werden. Bei massgeblicher und dauerhafter Veränderung der wirtschaftlichen Lebensverhältnisse eines oder beider Elternteile oder bei Änderung der Betreuungsumstände kann der Kindesunterhalt nachträglich an die veränderten Umstände angepasst werden.
Falls Sie Grund zur Annahme haben, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Elternteils beachtlich und dauerhaft geändert hat, Ihnen jedoch die Gewissheit fehlt oder Sie nicht genügend Beweise haben, die Sie vor Gericht verwerten können, unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte und Ermittler umfassend. Wir decken für Sie beispielsweise verdeckte Vermögenswerte auf, prüfen, ob sich die Wohnsituation des anderen Elternteils massgeblich verändert hat oder ob diese über nicht offen gelegte bzw. neue Einkommensquellen (Einkommensrecherche) verfügt.
Gerne klären wir anlässlich eines Erstgesprächs die Ausgangslage. Gemeinsam erörtern wir anschliessend das optimale und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen, damit Sie Gewissheit über die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Elternteils sowie über die aktuellen Betreuungsumstände Ihres Kindes erhalten und unterstützen Sie bei der Beschaffung der nötigen gerichtsverwertbaren Beweise.
Wir sind unter der Telefonnummer
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