Internationale Kindesentführungen

Der in der Schweiz geltende Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge besagt, dass die Eltern relevante Entscheidungen gemeinsam treffen. Die gemeinsame elterliche Sorge, die unabhängig davon ist, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht, umfasst insbesondere auch das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes mitzubestimmen. Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge darf folglich der Aufenthaltsort des Kindes nur mit Zustimmung beider Elternteile oder gestützt auf eine Entscheidung des Gerichts gewechselt werden.

Haben Sie die gemeinsame Sorge und Ihr Kind wurde durch den anderen Elternteil oder eine andere Person gegen Ihren Willen ins Ausland verbracht oder wurde beispielsweise nach den Ferien vom Ausland nicht mehr zurückgebracht? Dann liegt voraussichtlich eine internationale Kindesentführung vor. In einer solchen Situation sollten Sie umgehend handeln, da der Faktor Zeit in Fällen von internationaler Kindesentführung von massgeblicher Bedeutung sein kann.

Unsere Rechtsanwälte und Ermittler unterstützen Sie bei internationalen Kindesentführungen umfassend. Wir klären für Sie die rechtlichen Möglichkeiten ab, koordinieren zwischen Behörden, den Eltern und involvierten Rechtsanwälten und unterstützen Sie bis zur erfolgreichen Rückführung Ihres Kindes. Dank unseres langjährigen Engagements in internationaler Ermittlungstätigkeit und bei Internationalen Kindesentführungen sowie als Mitglied diverser internationaler Verbände sind wir weltweit bestens vernetzt. Dies ermöglicht uns, neben der Ausschöpfung juristischer Möglichkeiten auch alternative Lösungswege zu verfolgen, welche sich gemäss unserer Erfahrung häufig als zielführender und kostengünstiger erwiesen haben. In Fällen, wo Ihr Kind in einen Staat verbracht wurde, wo das Haager Kindesentführungsübereinkommen nicht greift, ist der juristische Handlungsspielraum zudem häufig stark beschränkt und unkonventionelle Vorgehensweisen stellen dann die einzige verbleibende Möglichkeit dar.

Gerne klären wir anlässlich eines Erstgesprächs die Ausgangslage. Gemeinsam erarbeiten wir anschliessend eine Strategie mit dem Ziel, unter Beachtung des Kindeswohls eine zeitnahe Rückführung Ihres Kindes zu erreichen.

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