Erbschaftsabklärungen

Im Rahmen von Erbschaften bzw. Erbschaftsaufteilungen ist das Verstecken von Vermögenswerten (verdeckte Vermögenswerte) relativ häufig anzutreffen. Sei dies, weil die verstorbene Person eine oder mehrere Erben übervorteilen will, oder sei dies, weil eine oder mehrere Erben einen weiteren oder weitere anspruchsberechtigte Erben benachteiligen möchten. Eine zusätzliche Möglichkeit für Erbschaftsbetrug besteht im fälschen oder «Verschwinden lassen» von Testamenten. Auch kommt es immer wieder vor, dass die Hinterlassenschaft nicht vollständig erfasst ist, wenn beispielsweise die verstorbene Person über nicht versteuerte und folglich nicht deklarierte Vermögenswerte verfügte, die jedoch den Erben nicht bekannt sind. Nicht zuletzt gibt es Fälle, bei welchen bestritten wird, das gewisse Vermögenswerte der Erbschaftsmasse zugehörig sind.

Aus welchen Gründen auch immer Sie Unterstützung im Rahmen einer Erbschaft benötigen, unsere Ermittler verfügen über langjährige Erfahrung im Auffinden von verdeckten Vermögenswerten und im Aufdecken von Betrugshandlungen im Rahmen von Erbschaften. Dank unseres langjährigen Engagements in nationaler und internationaler Ermittlungstätigkeit und als Mitglied diverser internationaler Verbände sind wir weltweit bestens vernetzt und können innert kürzester Zeit im In- und Ausland aktiv werden und auch internationale Erbschaftsabklärungen koordinieren. Und falls nötig stehen Ihnen unsere unternehmensinternen Rechtsanwälte beratend zur Seite.

Gerne klären wir anhand eines Erstgesprächs die Ausgangslage. Gemeinsam erörtern wir anschliessend das optimale und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen und unterstützen Sie, falls benötigt, auch bei der Beschaffung der nötigen gerichtsverwertbaren Beweise.

Wir sind unter der Telefonnummer +41 43 456 27 08 rund um die Uhr persönlich für Sie da.