NACHEHELICHER EHEGATTENUNTERHALT
Ein nachehelicher Unterhalt wird gerichtlich festgesetzt, sofern ein Ehepartner nach der Scheidung nicht aus eigenen Mitteln für seinen Unterhalt aufkommen kann. Ob ein nachehelicher Unterhalt zu bezahlen ist und die Höhe allfälliger Unterhaltszahlungen hängen von diversen Faktoren ab, insbesondere von der Aufgabenteilung der Ehepartner während der Ehe, der Ehedauer, der Lebensstellung in den Ehejahren, dem Alter und dem gesundheitlichen Zustand der Ehepartner, vom Einkommen und den Vermögenswerten und von der Art und der Dauer der noch bevorstehenden Kinderbetreuung.
Der nacheheliche Unterhalt wird im Zeitpunkt der Scheidung festgelegt. Bei massgeblicher und dauerhafter Veränderung der wirtschaftlichen Lebensverhältnisse kann eine nachträgliche Abänderung des nachehelichen Unterhalts durch ein gerichtliches Urteil vorgenommen werden. Diese Abänderung des nachehelichen Unterhalts kann eine Festsetzung, Aufhebung, Herabsetzung oder Sistierung der Unterhaltsleistungen sein.
Falls Sie Grund zur Annahme haben, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Ex-Frau oder Ihres Ex-Mannes beachtlich und dauerhaft geändert haben, Ihnen jedoch die Gewissheit fehlt oder Sie keine genügenden Beweise haben, die Sie vor Gericht verwerten können, unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte und Ermittler umfassend. Wir decken für Sie beispielsweise verdeckte Vermögenswerte auf, prüfen, ob Ihre Ex-Frau oder Ihr Ex-Mann wieder in einem festen Konkubinat lebt oder über nicht offen gelegte Einkommensquellen verfügt (Einkommensrecherche).
Gerne klären wir anlässlich eines Erstgesprächs die Ausgangslage. Gemeinsam erörtern wir anschliessend das optimale und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorgehen, damit Sie Gewissheit über die finanzielle Situation Ihrer Ex-Frau oder Ihres Ex-Manns erhalten und unterstützen Sie falls benötigt bei der Beschaffung von gerichtsverwertbaren Beweisen.
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